Donnerstag, 26. Juni 2014

SEPA-Phishing: Kunden der Commerzbank im Fokus

Achtung unseriöse email

Die Polizei Niedersachsen warnt: 

Täter verweisen auf SEPA-Umstellung

Wieder nutzen die Täter das SEPA Verfahren aus, um Onlinebanking-Kunden auf eine gefälschte Internetseite zu locken. Diesmal haben sie es auf Kunden der Commerzbank abgesehen. Sollten Sie eine solche Mail erhalten haben, folgen Sie keinem Link aus dieser Mail (auch nicht über Smartphones und Tablets).

Banken und andere Kreditinstitute fordern nicht per Mail zur Durchführung solcher Schritte

Mittwoch, 25. Juni 2014

Gefälschte E-Mails: Kunden der Telekom nach wie vor im Visier der Betrüger

Achtung unseriöse email

Betreff der email:
"Ihre Telekom Mobilfunk RechnungOnline Monat Juni 2014 (Nr.: 64655005642)" oder z.B. auch "Ihre Festnetz-Rechnung für Juni 2014 #536811659"

Scheinbarer Absender: Telekom

Inhalt der schädlichen email:

Es befindet sich angeblich die Mobilfunkrechnung bzw. Festnetzrechnung der Telekom für den Monat Juni 2014 im Anhang.
Ergänzende Anmerkungen:

Vorsicht, den Anhang NICHT öffnen! Es handelt sich hierbei um eine als PDF getarnte Zip-Datei. Klickt man darauf, installiert sich automatisch eine Schadsoftware auf den Computer.

Wie Sie erkennen können ob so eine Telekom-Mail echt ist oder nicht und weitere Infos dazu finden Sie hier: http://www.telekom.com/verantwortung/sicherheit/236690

Dienstag, 24. Juni 2014

Pseudoedema

Achtung unseriöse email



Betreff der email: Pseudoedema

Scheinbarer Absender:

Inhalt der schädlichen email (in Textform):
Inhalt der schädlichen email:

Guten Tag
...
Wolf-Reiner Moor
(Anlage: pseudoedema.doc)

 
Ergänzende Anmerkungen:

Erinnerung: Immer noch gefälschte E-Mails mit BSI-Absender im Umlauf

Aus aktuellem Anlass weist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erneut darauf hin, dass immer noch gefälschte E-Mails mit dem BSI als Absender im Umlauf sind.

 Bürgerinnen und Bürger, die eine dieser Mails erhalten haben, sollten den Anhang in keinem Fall öffnen und die Mail umgehend löschen. Auch sollte auf die Mails nicht geantwortet werden.

Beispiel einer solchen Mail im Screenshot (zum Vergrößern bitte anklicken):


                                                   Screenshot: BSI

(Der Link zum Anhang ist in diesem Beispiel blau unterlegt.)

Montag, 23. Juni 2014

Angeblicher Fax Sendebericht

Achtung unseriöse email



Betreff der email: Fax sendebericht

Scheinbarer Absender: beliebig (hier: report@taufenbach.de, was aber gefälscht ist - die email kommt nicht wirklich von taufenbach.de)

Inhalt der schädlichen email (in Textform):
Inhalt der schädlichen email:

Fax sendebericht
S-Nr.    26306923
Modus    Standard
Datum/Uhrzeit    23/14 12:22
Fax-nr./Name    +4996618707662
U.-Dauer    00:00:52
Seite(n)    13

Download
Ergänzende Anmerkungen: Ziel der gefälschten mail ist es, dass Sie auf den Download-Link klicken, die keinen Fax-Text enthält, sondern eine ZIP-Datei mit Schadsoftware. Die Datei ist als PDF-Datei getarnt, wenn man sie anklickt, erhält man nur ein Piktogramm und merkt nicht, dass im Hintergrund Schadsoftware installiert wurde.

Siehe zu einem ähnlichen Fall auch: http://spam.tamagothi.de/2014/06/23/fax-sendebericht/, auch von heute.

Es ist diesselbe Masche, wohl auch derselbe Absender. Der Autor setzt sich sehr ausführlich mit der raffinierten Vorgehensweise auseinander. Er wies außerdem darauf hin, dass nur wenige Virenprogramme die Schädlichkeit erkennen.

Dienstag, 17. Juni 2014

Ihre Apple ID wurde aus Sicherheitsgrunden deatkiviert

Achtung unseriöse email







Diese email stammt nicht wirklich von Apple. Sie soll Sie zu einer schädlichen Webseite locken.

Eine raffinierte Masche, vor allem wenn man wirklich eine Apple ID hat. Diese email klingt zunächst ganz seriös. Forscht man auf den AppleSupport-Seiten, so findet man sogar tatsächlich einen Hinweis, dass solche emails versendet werden, und zwar wenn jemand mehrfach mit falschen Passwort einlockt.

Montag, 16. Juni 2014

Achtung - gefälschte VODAFONE-emails in Umlauf. Anhang nicht öffnen!

Achtung unseriöse email


Scheinbarer Absender: Vodafone


Betreff der email: Ihre Mobilfunk-Rechnung vom ____  im Anhang als PDF

Inhalt der schädlichen email (in Textform):


Ihre neue Rechnung als PDF
Guten Tag!

Ihre Rechnung vom 02.06.2014 ist hier im Anhang als PDF-Datei für Sie. Falls Sie die Datei auf Ihrem Handy nicht öffnen können, versuchen Sie es bitte an Ihrem PC.

Die Gesamtsumme beträgt 5,42 Euro und ist am 29.05.2014 fällig
Viele freundliche Grüße
Ihr Vodafone-Team
Ergänzende Anmerkungen:

Enthält angablich eine Rechnung im Anhang, in ZIP-Format, diese Datei enthält einen Trojaner. Sobald Sie die Zip-Datei (innerhalb von Windows) anklicken, installiert sich dieser Trojaner.

Smartphone-Nutzer können die ZIP-Datei nicht öffnen, denn das versteckte Trojanerprogramm ist keine echte ZIP-Datei und funktioniert nur auf Windows, nicht auf Android.

Besonders raffiniert deshalb die Aufforderung in der mail: "Wenn Sie den Anhang nicht öffnen können, versuchen Sie es bitte an Ihrem PC"   
 (Tun Sie das bitte nicht!)



Bild (Screenshot):
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Firmeneintrag - Werden Sie gefunden - von Pro Media Consulting Ltd

Schlau macht es die schon länger bekannte Firma Pro Media Consulting mit ihrer email-Werbung, in der GRATIS-Einträge in Firmenportalen beworben werden.

Eigentlich ist solche email-Werbung rechtswidrig. Was anfangs nur Rechtsprechung war, wurde vor vielen Jahren in das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) mit aufgenommen: § 7 UWG verbietet ungefragte Werbung via email, Telefon oder Telefax.

Deshalb gehen Spammer dazu über, zur Rechtfertigung die Behauptung einzubauen, man hätte mal einen Newsletter beantragt oder bei einem Gewinnspiel mitgemacht oder Dienste derFirma in Anspruch genommen. Da man sich selten sicher ist, ob das nicht in der Vergangenheit der Fall war, werden hier viele Empfänger nicht stutzig, vor allem, machen sie keine Anzeige bei der Wettbewerbszentrale.

Schon diese Taktik zeigt die Unseriosität des Abesnders. Ich jedenfalls habe ganz bestimmt nicht die Dienste dieser Firma in Anspruch genommen, trotzdem erhielt ich die email.

Eigentlich hätte ich nun ein eigenen Abwehranspruch. Das möchte ich erklären. Unzulässige Werbung führt normalerweise nur zu einem abwehranspruch durch Konkurrenten, weil denen die Kunden weggezogen werden. Ferner haben Verbraucherverbände ein eigenes Klagerecht bekommen. Der belogene Kunde selbst hat keine Klagemöglichkeit aus UWG.

Die "belästigende Werbung" aber bietet mehr: sie geht zunächst davon aus, dass der belästigte Kunde aus allgemeinem Persönlichkeitsrecht heraus einen Abwehranspruch hat, also den Absender abmahnen könnte (bzw. Unterlassungsklage erheben könnte - die Abmahnung ist nur eine außergerichtliche Methode zur Vermeidung einer Unterlassungsklage).

Da sich diese Art der Werbung zusätzlich schädlich auf den fairen Wettbewerbs auswirkt, sah man sie ZUSÄTZ LICH als wettbewerbswidrig an. Früher aus dem alten Gummiparagraphen 1 UWG abgeleitet, seit der UWG-Reform  ausdrücklich in § 7 UWG klargestellt.






Bestellen 31056808943 - email mit CAB-Datei im Anhang

Achtung unseriöse email

Vorsicht vor emails mit CAB-dateien im Anhang. CAB-dateien sind Dateien, die von Microsoft im Rahmen von Betriebssysteminstallationen verwendet werden. Kein seriöser Mensch wird eine Rechnung in eine CAB-datei packen. CAB-dateien sind nicht für Texte gedacht. Es ist gleichgültig, ob Ihr Antivirus-Programm beim Untersuchen einer CAB-Datei anschlägt oder nicht - öffnen Sie solche Dateitypen nicht!


Hier ein aktuelles Beispiel:

Betreff der email: Bestellen Nr. xxxx

Scheinbarer Absender: sindermann-gartengestaltung.de (oder beliebige andere)

Inhalt der schädlichen email (in Textform):
Inhalt der schädlichen email:

Guten Tag,

Wir sind ganz dankbar für die Ausnutzung unserer Dienste.
Ihre Bestellung #31056808943 wird 18-06-2014 abgesendet werden.

Das Konto für Transaktionen: D58534DB04E1CD
Datum: 14-06-2014 07:45:38
Summe: €121.25
Bezahlungstyp: Banküberweisung

Die Gesamtrechnung werden Sie in der Datei rechnung292.cab herunterladen.

Hochachtungsvoll,
Fisseha Reimer


Ergänzende Anmerkungen:

Freitag, 13. Juni 2014

Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundesministeriums der Finanzen

Das Bundesministerium der Finanzen warnt:

Aktuell versuchen Betrüger, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen. Ihre Masche: Sie geben sich per E-Mail als „Bundesministerium der Finanzen“ aus und behaupten, die betroffenen Bürger hätten einen Steuererstattungsanspruch.

Um diesen Anspruch zu erfüllen, sei es erforderlich, einem Internet-Link zu folgen und die dort verlangten Angaben zu machen. Das Bundesministerium der Finanzen warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren.

Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden nicht per Mail verschickt und Kontoverbindungen oder Kreditkartenangaben nie in dieser Form abgefragt. Zuständig für die Rückerstattung von überzahlten Steuern ist zudem nicht das Bundesministerium der Finanzen, sondern das jeweils zuständige Finanzamt.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Juni 2014

Montag, 2. Juni 2014

Linktipp: Bekannte Abzocke-Webseiten

Bekannte „Abzocke-Websites“ auf einen Blick

„Abzocke-Websites“ locken mit vermeintlichen „Gratis“-Angeboten, in Wahrheit werden mit der Inanspruchnahme aber Kosten fällig. Auf folgender Seite sammelt das Portal watchlist internet bekannte Abzocke-Links.

http://www.watchlist-internet.at/abo-fallen/bekannte-abzocke-websites-auf-einen-blick/